
Unterstützung für Familien
Unterstützung für Familien
Wir werden die vorhandenen starken Netzwerkstrukturen in den Kommunen einbinden. Die Phase rund um die Geburt, der Eintritt in die Kita, in die Grundschule, die weiterführende Schule sowie der Wechsel in Berufsausbildung oder Studium: Hier brauchen Familien gute Begleitung. In Niedersachsen gibt es zahlreiche Akteure, die in diesen Bereichen aktiv sind. Es fehlt an Vernetzung und gemeinsamer Abstimmung. Vor allem Jugendarbeit und Schule müssen besser zusammenarbeiten. Familienzentren und Schulsozialarbeit werden hierbei zu den entscheidenden Knotenpunkten. Schule und Jugendarbeit müssen dabei auf Augenhöhe kooperieren. Familien- und Seniorenarbeit müssen verknüpft werden. Wir werden prüfen, wie Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser sich ergänzen und bereichern können. Wir werden dazu Informationsangebote für Familien und Senioren in Niedersachsen ausbauen und dabei neben dem Internet auch neue Angebote wie z. B. eine Väter-App oder eine Elterninfo-App für bestimmte Zielgruppen entwickeln und nutzen. Familien brauchen auch Erholung. Vor allem Familien mit wenig Einkommen, Familien mit vielen Kindern oder Alleinerziehende stehen dabei im Fokus. Niedersachsen hat ein sehr gutes Netzwerk von Angeboten in diesem Bereich. Wir werden mehr Familienfreizeiten und Familienurlaube möglich machen und zusammen mit den niedersächsischen Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege dafür sorgen, dass mehr Alleinerziehende und Familien diese Angebote nutzen.
Kinderschutz stärken
Jedes fünfte Kind in Niedersachsen ist arm oder von Armut bedroht. Finanzielle Not, begrenzter Platz zu Hause und oftmals fehlende Betreuung und Anleitung haben massive Auswirkungen auf das Aufwachsen, die Bildung und somit auf die Zukunftschancen der Kinder. Wir bekämpfen Kinderarmut mit ganzer Kraft. Wir machen uns im Bundesrat stark für eine zeitnahe Einführung der Kindergrundsicherung und Integration von SGB-II-Leistungen darin, um die Teilhabe aller Kinder am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und Kinderarmut einzudämmen. Wir werden Maßnahmen initiieren, die Kinder und Jugendliche insbesondere aus bildungsfernen Haushalten bei ihrem individuellen Ausbildungsweg unterstützen. Hier kommt es auf eine gute Vernetzung der Akteure in Schule und Jugendarbeit an. Der Kinderschutz steht in Deutschland vor großen Herausforderungen. Schwere Fälle von Gewalt, auch sexualisierter Gewalt gegen Kinder, haben mehrfach in verschiedenen Bundesländern und auch bei uns in Niedersachsen die Gesellschaft und die Politik gleichermaßen entsetzt. Die Jugendämter sehen sich vor Problemen bei der Bewältigung dieser Fälle und müssen häufig intensiv mit Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden auch in anderen Bundesländern zusammenarbeiten. Die Erkenntnisse der Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode nehmen wir ernst. Mit der Umsetzung des neuen Jugendhilferechts (SB-VIII6 Ausführungsgesetz) richten wir flächendeckend Ombudsstellen als Anlaufstellen für Betroffene und Hilfesuchende in Niedersachsen ein und verankern sie fest in der Kinder- und Jugendhilfe. Für die Jugendhilfe werden wir einen Niedersachsenstandard entwickeln, der unabhängig vom Wohnort des Kindes gleichwertige Kinderschutzbedingungen garantiert. Schließlich werden wir in einem Niedersächsischen Kinderschutzgesetz alle landesrechtlichen Vorschriften bündeln und optimieren.
Gewaltprävention und Jugendarbeit
Kinder und Jugendliche sind Experten für das eigene Leben. Sie müssen ernst genommen werden und Demokratie erleben können. Daher werden wir ihre Beteiligungs- und Mitentscheidungsrechte ausbauen. Dies gilt in der Schule wie auch in den Kommunen. Die Rechte der Schülervertretungen werden wir erweitern, um auf Augenhöhe mit Lehrer- und Elternvertretungen zu kommen. Wir werden Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche in jeder Kommune verpflichtend mit Budget- und Entscheidungskompetenz einführen. Wir haben das Programm „Startklar für die Zukunft“ aufgelegt, um Kindern und Jugendlichen kostenfreie Möglichkeiten zur Interaktion zu bieten. Es ist das bisher umfangreichste Jugendförderprojekt in der Geschichte Niedersachsens. Das Programm werden wir verstetigen und in einem modernen Jugendfördergesetz absichern. Die Förderung der Jugendverbände wird darüber hinaus fortgesetzt. Gewaltfreiheit ist die Basis für ein sicheres und gutes Aufwachsen. Wir werden eine Kampagne „Gewaltfreie Erziehung“ und eine Sensibilisierungsoffensive „Kinderschutz geht uns alle an!“ starten. Die Gewaltberatungsstellen werden wir flächendeckend ausbauen und mit Jugendhäusern vernetzen.
Frauen und Gleichstellungspolitik
Parität im Parlament
Wir sind überzeugt: Parlamente müssen grundsätzlich paritätisch mit Frauen und Männern besetzt sein, um angemessen die Bevölkerung und ihren Willen abzubilden. Allerdings liegt der Anteil der Parlamentarierinnen im aktuellen Deutschen Bundestag bei nicht mehr als 30,7 Prozent. Im Niedersächsischen Landtag sind gerade einmal 27,7 Prozent der Parlamentsmitglieder weiblich, gefolgt von 27 Prozent in den kommunalen Vertretungen (Kreistage und Gemeinderäte) Niedersachsens. Mehr als 100 Jahre nach Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Frauen in Deutschland müssen wir feststellen: Eine paritätische Besetzung der Parlamente wird sich auf absehbare Zeit nicht von allein ergeben. Unser Ziel für Niedersachsen ist dafür klar: Wir wollen die Unterrepräsentanz von Frauen in den parlamentarischen Vertretungen beenden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir in den vergangenen Jahren im Rahmen einer breit angelegten Debatte gemeinsam mit Expertinnen und Experten und vielen engagierten Frauen aus verschiedenen Verbänden intensiv über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten zur Erreichung der Parität diskutiert. Nachdem erste Paritätsgesetze in Brandenburg und Thüringen von den dortigen Verfassungsgerichten für nicht rechtmäßig erklärt wurden, ist es wichtig, die Debatte unter besonderer Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte fortzuführen und ein Modell für Niedersachsen zu entwickeln. Es bedarf verschiedener Regelungen, die eine paritätische Teilhabe von Frauen an der Politik sicherstellen – daran werden wir in der kommenden Legislaturperiode weiterarbeiten. Bedarf es dazu einer Änderung der Gesetzgebung, werden wir mit guten Argumenten für Mehrheiten im Parlament kämpfen. Der Blick nach vorn zeigt auch – ohne konsequentes Handeln für mehr Frauen in den Parlamenten werden unsere Ziele nicht erreicht! Deswegen werden wir alles daransetzen, parallel zu unseren Initiativen zur Einführung eines Paritätsgesetzes mehr Wege für Frauen in Politik und Parlamente zu eröffnen. Dazu gibt es gute und erfolgreiche Instrumente wie beispielweise Mentoring-Programme, Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Politik und Privatem und die Unterstützung von Frauennetzwerken. Eine besondere Verantwortung kommt dabei den Parteien bei der Aufstellung ihrer Wahllisten zu. Für uns steht fest: Die künftige sozialdemokratisch geführte Landesregierung wird zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt sein.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
In der Arbeitswelt gewinnen mobiles Arbeiten und Homeoffice, befördert durch die noch nicht beendete Corona-Pandemie, an Bedeutung. Wir setzen uns politisch dafür ein, dass mobiles Arbeiten und Homeoffice geschlechtergerecht gestaltet werden, damit eine Überlastung von Frauen durch Erwerbs- und Familienarbeit vermieden wird. Dabei spielen auch innerfamiliäre Aushandlungsprozesse eine Rolle, um die Familienarbeit, die auch heute noch überwiegend von Frauen geleistet wird, in der Partnerschaft gerecht zu verteilen. Um Müttern und Vätern die Sicherheit zu geben, dass ihre Kinder während der Erwerbsarbeit gut versorgt und betreut sind, muss die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren weiter ausgebaut und flexibilisiert werden. So haben Frauen mit Familie durch die Erfordernisse von Erwerbs- und Familienarbeit oftmals Schwierigkeiten, an Angeboten für den Zweiten Bildungsweg teilzunehmen. Angebote sollten deshalb so ausgestaltet werden, dass Familienarbeit kein Hindernis für eine Weiterqualifizierung ist. Aber auch hier bleiben innerfamiliäre Aushandlungsprozesse gefragt.
Schutz vor häuslicher Gewalt
Gewalt gegen Frauen und Kinder ist nach wie vor in allen gesellschaftlichen Schichten und Communities ein großes Problem. Die Gewaltbetroffenheit von Frauen ist leider in den vergangenen Jahren gestiegen. Die Corona-Pandemie hat die Situation von Frauen nochmals verschlechtert. Wir werden die Bundesinitiative für einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz unterstützen und in Niedersachsen das vorhandene Schutznetz aus Beratungsstellen, Frauen- und Mädchenhäusern, Schutzwohnungen u. a. gemeinsam mit den Kommunen, deren originäre Aufgabe dies ist, weiter ausbauen und professionalisieren. Frauen, die von Gewalt betroffen sind, haben einen Anspruch darauf, professionell begleitet zu werden, um sich ein gewaltfreies und beruflich unabhängiges Leben allein oder mit ihren Kindern aufbauen zu können. Frauenhäuser werden wir künftig im niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich absichern und so eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für sie schaffen. Im Hinblick auf die Prävention von Gewalt braucht es mehr Angebote für die meist männlichen Täter, ein anderes Verhalten zu lernen. Der Ausbau der Täterberatung wird von uns weiter vorangebracht werden. Kinder, die in Gewaltbeziehungen aufwachsen müssen, übernehmen viel zu früh große Verantwortung. Sie erleiden Traumata und lernen keine konstruktive Konfliktbewältigung innerhalb der Familie, sondern fortdauernde existenzielle Ohnmacht. Kinder haben einen eigenen Anspruch auf Schutz und Verarbeitung ihrer Erlebnisse, um später ihr eigenes Leben gewaltfrei leben zu können. Wir werden daher den Landesaktionsplan III weiterentwickeln und umsetzen. Polizei und Justiz werden wir durch Weiterbildungen zum Thema Gewalt gegen Frauen noch weiter für das Thema sensibilisieren. Die enge Zusammenarbeit zwischen Polizeidienststellen und den örtlich verfügbaren Institutionen zum Schutz von Frauen werden wir noch weiter ausbauen. Die konsequente Handhabung des Prinzips „Wer schlägt, geht“ muss mit der Weg-Weisung umgesetzt werden.
Erwachsenenbildung: Lebensbegleitendes Lernen
Jeder Mensch lernt ein Leben lang. Wir befürworten die strukturelle Absicherung der gesamten allgemeinen Erwachsenen- und Weiterbildung und eine Anerkennung des Systems des lebensbegleitenden Lernens als vierte Säule des Bildungssystems. Wir stehen für die Weiterentwicklung des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes in der Form, dass es vollständig an die Möglichkeiten neuer digitaler Angebote angepasst wird. Wir sorgen beim lebensbegleitenden Lernen für die Verstetigung des Aufwuchses der Finanzhilfe und überführen den Digital Campus Niedersachsen in ein Regelprogramm des Landes für die Erwachsenenbildung. Wir streben die Stärkung und den Ausbau der Niedersächsischen Landeszentrale für Politische Bildung als Fach- und Netzwerkstelle für politische Beteiligung an, insbesondere im Bereich politische Medienkompetenz.
Gleichstellung
Wir fordern, dass sich die niedersächsischen Landesbehörden einer unabhängigen Untersuchung auf die systematische Benachteiligung von Frauen innerhalb der Behörden unterziehen. Dabei müssen der Schutz und die absolute Diskretion bezüglich aller sich äußernden Betroffenen gewährleistet werden. Bestehende Hemmnisse für Frauen sind zunächst zu erkennen und zu benennen, um sie schließlich abzubauen und ggf. neue Mechanismen, Bewertungssysteme und Unterstützungsangebote einzuführen, die sowohl die berufliche als auch alltägliche Diskriminierung von Frauen bekämpfen. Diese Mittel sind unter Einbezug der Betroffenen regelmäßig und anonym zu evaluieren. In dem Zusammenhang ist zu prüfen, ob es genügend Anlaufstellen und Angebote im Falle von sexualisierter Diskriminierung gibt und in welchem Maß diese angenommen werden.
Tatsächlich sieht die Welt aber an vielen Stellen noch ganz anders aus: Frauen* verdienen auch heute noch durchschnittlich 21 Prozent weniger als Männer*. Dafür gibt es unterschiedliche Ursachen: Zum einen werden Frauen* für den gleichen Job oftmals schlechter bezahlt als männliche Kollegen, sie haben oft schlechtere Karrierechancen und stoßen an gläserne Decken. Zum anderen werden einige Berufe, die vor allem von Frauen* ausgeübt werden, insgesamt geringer entlohnt. Dazu gehört insbesondere die Care- oder Sorgearbeit, zum Beispiel die Pflege, die frühkindliche Bildung oder Reinigungsarbeiten. Dieses geringere Gehalt ist kein Zufall, sondern Folge einer strukturellen Diskriminierung. Dies wollen wir bekämpfen, indem wir für faire Gehälter für Erzieher*innen, Grundschullehrer*innen, Pfleger*innen oder Therapeut*innen streiten. Aber auch für alle Berufe außerhalb des Care-Bereichs gilt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit und mindestens so viele Chefinnen wie Chefs.
Nicht nur im Beruf ist Sorgearbeit von struktureller Diskriminierung geprägt. Ein Großteil aller Care-Arbeit findet im Privaten statt, wo sie meist unbezahlt von Frauen* übernommen wird. Besonders sichtbar wird die Rollenverteilung in vielen bürgerlichen Kleinfamilien, wo Frauen* oftmals in Teilzeit oder nicht berufstätig sind, während Männer* häufiger die Rolle des Haupt- oder Alleinverdieners einnehmen. Wir wollen, dass Menschen und ihre Lebensentwürfe nicht durch Stereotype eingeschränkt werden.
Wir dürfen die Verantwortung dafür nicht auf die einzelnen Individuen abwälzen. Es braucht eine Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Kinderbetreuung muss kostenlos verfügbar sein. Arbeitsstrukturen müssen sich grundlegend ändern. Unternehmen müssen Männern* und Frauen* ihr Recht auf befristete Teilzeit zugestehen und flexibler werden. Außerdem muss Elternzeit viel stärker paritätisch verteilt sein.
Weiterentwicklung des Gleichstellungsgesetzes
Zur weiteren Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit in der Landesverwaltung wird das Niedersächsische Gleichstellungsgesetz weiterentwickelt. Dazu gehören ein verbindlicher Gleichstellungsplan in den Behörden, die direkte Verantwortlichkeit der Behördenleitung für die Umsetzung des Gleichstellungsplans und Sanktionen bei Nichterreichung. Die faire Beteiligung von Frauen an Führungsaufgaben in der Landesverwaltung werden wir evaluieren und monitoren. Unser Ziel ist, die Hälfte der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen. Dabei haben wir auch die Unternehmen, bei denen das Land Anteilseigner ist im Blick. Bei der Beurteilung von Qualifizierungen für höhere Dienstaufgaben braucht es eine angemessene Berücksichtigung von Sorgeaufgaben, die Männer und Frauen übernehmen.
Im Rahmen der Energie- und Mobilitätswende, die zurzeit in Deutschland und besonders auch in Niedersachsen vollzogen wird, wird es zu Änderungen im Städtebau, Wohnungsbau und bei der Mobilität kommen. Es ist unabdingbar, dass die Sicht von Frauen durch geeignete Partizipationsmöglichkeiten gesichert und eingebracht wird. Um nur einige Beispiele zu nennen: Familienaufgaben bei der Erstellung von ÖPNV-Takten, Sicherheit an Haltestellen, Angsträume in Städten bzw. Wohnquartieren. Frauen haben durch ihre Berufe und Lebensaufgaben eigene Bedarfe und Ansprüche an die Gestaltung ihrer Lebenswelt.
Frauenhäuser
Eine Maßnahme zum direkten Schutz von Frauen* vor häuslicher Gewalt stellen Frauenhäuser dar. Wichtig sind dabei die leichte Zugänglichkeit für Betroffene sowie die ausreichende Versorgung mit Schutzplätzen. Für eine ausreichende Versorgung soll dabei laut Europarat ein Platz pro 7500 Einwohner*innen zur Verfügung stehen. Diese Quote wird von Deutschland deutlich verfehlt. Dies hat zur Folge, dass vielen Frauen* regelmäßig aufgrund von Überfüllung kein Platz in Frauen*häusern geboten werden kann beziehungsweise diese auf andere oftmals weit weg gelegene Frauen*häuser verwiesen werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten müssen von häuslicher Gewalt Betroffene oftmals sehr große Entfernungen zurücklegen, um die Möglichkeit eines Schutzplatzes wahrnehmen zu können. Für viele Frauen* ist dies schwer bis unmöglich zu realisieren. Rechnet man die große Zahl all derer, die sich nicht an Beratungsstellen wenden, hinzu, stellt man einen erheblichen Mangel an Schutzplätzen fest. Eine Absage auf einen Platz im Frauen*haus für die Betroffenen führt oftmals zu einem Vertrauensverlust in Beratungs- und Hilfsstellen und lässt die von Gewalt Betroffenen schutzlos zurück. Für uns ist klar: Jede Frau*, die häusliche Gewalt erlebt, muss jederzeit die Möglichkeit haben, wohnortnah Schutz und Betreuung zu erfahren. Wir fordern daher einen Rechtsanspruch auf einen Frauen*hausplatz. Dieser muss mit einer besseren finanziellen Ausstattung von Frauen*häusern und anderen Schutz- und Beratungsstellen einhergehen. Insbesondere sollen diese Stellen auch im ländlichen Raum geschaffen werden