Mit der Umsetzung des neuen Jugendhilferechts (SB-VIII6 Ausführungsgesetz) richten wir flächendeckend Ombudsstellen als Anlaufstellen für Betroffene und Hilfesuchende in Niedersachsen ein und verankern sie fest in der Kinder- und Jugendhilfe.

Für die Jugendhilfe werden wir einen Niedersachsenstandard entwickeln, der unabhängig vom Wohnort des Kindes gleichwertige Kinderschutzbedingungen garantiert. Schließlich werden wir in einem Niedersächsischen Kinderschutzgesetz alle landesrechtlichen Vorschriften bündeln und optimieren.

Umsetzung des neuenJugendhilferechts
Mit der Umsetzung des neuen Jugendhilferechts richten wirflachendeckend Ombudsstellen als Anlaufstellen fürBetroffene und Hilfesuchende in Niedersachsen ein undverankern sie fest in der Kinder- und Jugendhilfe. Für dieJugendhilfe werden wir einen Niedersachsenstandardentwickeln, der unabhängig vom Wohnort des Kindesgleichwertige Kinderschutzbedingungen garantiert.Schließlich werden wir in einem NiedersächsischenKinderschutzgesetz alle landesrechtlichen Vorschriftenbündeln und optimieren.

Bedarfsgerechte und gezielteUnterstützung der Jugendämter
Der Kinderschutz steht in Deutschland vor großenHerausforderungen. Schwere Falle von Gewalt, auchsexualisierter Gewalt gegen Kinder, haben mehrfach inverschiedenen Bundesländern und auch bei uns inNiedersachsen die Gesellschaft und die Politikgleichermaßen entsetzt. Die Jugendämter sehen sich vorProblemen bei der Bewältigung dieser Fälle und müssenhäufig intensiv mit Ermittlungs- undStrafverfolgungsbehörden auch in anderen Bundesländernzusammenarbeiten.