Die bislang beschlossenen beiden Entlastungsprogramme sowie das von der Bundesregierung vorgeschlagene Fünfundsechzig-Milliarden-Programm konzentrieren sich darauf, Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen.

Die damit ausgelösten Hilfen sind beträchtlich: Insgesamt werden ca. 95 Milliarden Euro mobilisiert, von denen das Land Niedersachsen 2,3 Milliarden Euro in diesem und im nächsten Jahr tragen muss. Die zusätzlichen Belastungen der Privathaushalte werden damit nach qualifizierten Abschätzungen je nach sozialer Lage durchschnittlich etwa um die Hälfte bis hin zu etwa fünfundsiebzig Prozent reduziert.

Dennoch ist offenkundig, dass weitere Anstrengungen notwendig sind. Auf die Wirtschaft kommen erhebliche Belastungen zu, die erhebliche Teile des Mittelstandes, aber auch im internationalen Wettbewerb stehende Industrieunternehmen bedrohen. Und schließlich wird immer deutlicher, dass auch viele weitere für unsere Gesellschaft unersetzliche Einrichtungen, Vereine und Verbände Unterstützung benötigen. Deswegen kann es trotz der großen, bisher unternommenen Anstrengungen von Bund und Ländern nicht bei den bisherigen Unterstützungsmaßnahmen bleiben. Weitere Maßnahmen sind zwingend notwendig, vor allem im Sinne eines Energiepreisdeckels für Gas und Strom.

FAQ zu unserem 1-Milliarde-Euro-Sofortprogramm


Warum wird das Paket nicht direkt jetzt beschlossen?

Antwort: Weil man sich auf ein solches Sofortprogramm mit unserem aktuellen Koalitionspartner, der CDU, nicht einigen kann. Die CDU hat deutlich gesagt, dass eine solche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sich nicht mit ihren Prioritäten decken würde. Deswegen hätten wir keine Regierungsmehrheit, um das Paket zu verabschieden.

Die Grünen sagen, es ginge auch schneller über das Corona-Sondervermögen!

Antwort: Um die kreditfinanzierten Finanzmittel aus dem Corona-Sondervermögen umzuwidmen in ein Energiekrise-Sondervermögen, bräuchte es im Landtag eine 2/3-Mehrheit. Diese Mehrheit gibt es nicht, dafür wären Stimmen der CDU notwendig. Aus dem gleichen Grund können wir auch nicht direkt aus dem Corona-Sondervermögen das Geld bereitstellen, weil man nicht beliebig den Verwendungszweck aus einem Sondervermögen in ein anderes mit einfacher Mehrheit beschließen kann.

Könnte das Paket z. B. bei einer Sondersitzung im November beschlossen werden?

Antwort: Ja. Wir hielten es für ein gutes Vorgehen, dass sich der Landtag nach seiner Konstituierung so schnell wie möglich direkt in einer Sondersitzung damit befasst.

Wann kann das Geld tatsächlich ausgeben werden? Eine Regierung, die erst gebildet werden muss, müsste innerhalb von kürzester Zeit handeln!

Antwort: Das müsste natürlich so schnell wie möglich passieren, wie schnell das klappen kann, muss nach der Wahl geprüft werden. Dabei profitieren wir von den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie. Bei vielen Betrieben stehen „erst“ Anfang nächsten Jahres die ganz großen Herausforderungen an, die in Form nicht bezahlbarer Rechnungen, auftauchen, da viele Energieversorgungsverträge zum Ende des Jahres auslaufen. Das gibt uns etwas Zeit, die wir auch brauchen, um uns umfassend vorbereiten zu können. Grundsätzlich ist klar: Wir wollen so schnell wie möglich helfen.

Mit wie viel Geld können die Unternehmen rechnen? Manchmal liest man von 500.000 Euro?

Antwort: Diese Frage lässt sich noch nicht konkret beantworten. In der Umsetzung soll dieses Paket eher als Fortsetzung von Härtefallfonds in wirtschaftlicher Hinsicht verstanden werden. Wenn ein Unternehmen bedingt durch die Energiekostensteigerungen oder sonstigen Materialkostensteigerungen in die Verlustzone rutscht und dies nicht durch die üblichen Rücklagen auffangen kann, muss der Staat helfen und einen Teil der Verluste decken.

Unser Ziel ist es mit Überbrückungshilfen Strukturabbrüche zu verhindern. Die Grenze von 500.000 Euro stand deshalb im Raum, weil oberhalb dieser Grenze, laut EU-Recht, Hilfen notifizierungspflichtig wären, was ein sehr komplexes Verfahren ist.

Welche Voraussetzungen müsste ein Unternehmen erfüllen, um Unterstützung zu erhalten?

Antwort: Diese Frage lässt sich aktuell noch nicht konkret beantworten. Im Kern muss es uns darum gehen, dass es keine Strukturabbrüche gibt, dass Betriebsaufgaben und Existenznöte verhindert werden, auch wenn das Land sicherlich nicht überall helfen kann. Mögliche Kriterien können ein deutlich höherer Energiekostenanteil oder aber deutlich höhere Kosten für den Einkauf von Vorprodukten etc. sein. Die Kriterien könnten ähnlich sein wie in der Corona-Pandemie

Ist die 9-Euro-Ticket Nachfolge finanziell schon im Sofortprogramm enthalten?

Antwort: Ja. Der Bund stellt 1,5 Mrd. Euro für die Nachfolge des 9-Euro-Tickets bereit, wenn die Länder dies gegenfinanzieren. Für Niedersachsen ergibt sich ein Betrag von 120 Millionen Euro. Diesen Betrag müsste Niedersachsen beisteuern und dieser Betrag ist Teil des vorgestellten (Entlastungs)-Pakets.

Wird die veranschlagte Summe von 100 Millionen Euro für Kultur und Sport ausreichen?

Antwort: Wir hoffen, dass wir mit dem Paket eine große Unterstützung bieten können, auch wenn wir nicht alle Probleme beheben werden. Es ist insgesamt ein erster Schritt, es wird sicher nicht der letzte sein in der Krisenbewältigung. Denn: Was wir aber 2,5 Jahren Corona nicht gebrauchen können, ist ein weiterer Ausfall von Kultur. Ziel wäre es, Kultur zu ermöglichen. Anders als bei in der Pandemie sollen Veranstaltungen stattfinden und nicht verschoben oder abgesagt werden.

Sind immer mehr Schulden denn wirklich eine Lösung?

Antwort: In dieser Krise sind sie die Lösung. Für die öffentlichen Kassen und damit für alle Bürgerinnen und Bürger würde es um ein Vielfaches teurer, wenn man der Entwicklung ihren Lauf ließe. Man würde irreparable Schäden und eine irreparable Schwächung nicht nur von Wirtschaftskraft, sondern auch von staatlicher Einnahmekraft riskieren. Arbeitsplätze gingen verloren. Das kann niemand wollen.