Wir sind überzeugt: Parlamente müssen grundsätzlich paritätisch mit Frauen und Männern besetzt sein, um angemessen die Bevölkerung und ihren Willen abzubilden. Allerdings liegt der Anteil der Parlamentarierinnen im aktuellen

Deutschen Bundestag bei nicht mehr als 30,7 Prozent. Im Niedersächsischen Landtag sind gerade einmal 27,7 Prozent der Parlamentsmitglieder weiblich, gefolgt von 27 Prozent in den kommunalen Vertretungen (Kreistage und Gemeinderäte) Niedersachsens. Mehr als 100 Jahre nach Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Frauen in Deutschland müssen wir feststellen: Eine paritätische Besetzung der Parlamente wird sich auf absehbare Zeit nicht von allein ergeben.

Paritätsgesetz

Die Debatte über das Paritätsgesetz muss unter besonderer Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte fortgeführt und ein Modell für Niedersachsen entwickelt werden. Es bedarf verschiedener Regelungen, die eine paritätische Teilhabe von Frauen an der Politik sicherstellen – daran werden wir in der kommenden Legislaturperiode weiterarbeiten. Bedarf es dazu einer Änderung der Gesetzgebung, werden wir mit guten Argumenten für Mehrheiten im Parlament kämpfen.

Stärkung von Förderungsprogrammen

Deswegen werden wir alles daransetzen, parallel zu unseren Initiativen zur Einführung eines Paritätsgesetzes mehr Wege für Frauen in Politik und Parlamente zu eröffnen. Dazu gibt es gute und erfolgreiche Instrumente wie beispielweise Mentoring-Programme, Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Politik und Privatem und die Unterstützung von Frauennetzwerken. Eine besondere Verantwortung kommt dabei den Parteien bei der Aufstellung ihrer Wahllisten zu.