Eine Maßnahme zum direkten Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt stellen Frauenhäuser dar. Wichtig sind dabei die leichte Zugänglichkeit für Betroffene sowie die ausreichende Versorgung mit Schutzplätzen.

Für eine ausreichende Versorgung soll dabei laut Europarat ein Platz pro 7500 Einwohner*innen zur Verfügung stehen. Diese Quote wird von Deutschland deutlich verfehlt. Dies hat zur Folge, dass vielen Frauen regelmäßig aufgrund von Überfüllung kein Platz in Frauenhäusern geboten werden kann. Eine Absage auf einen Platz im Frauenhaus für die Betroffenen führt oftmals zu einem Vertrauensverlust in Beratungs- und Hilfsstellen und lässt die von Gewalt Betroffenen schutzlos zurück. Jede Frau, die häusliche Gewalt erlebt, muss jederzeit die Möglichkeit haben, wohnortnah Schutz und Betreuung zu erfahren.

Rechtsanspruch

Wir werden in Niedersachsen das vorhandene Schutznetz aus Beratungsstellen, Frauen- und Mädchenhäusern, Schutzwohnungen u. a. gemeinsam mit den Kommunen, deren originäre Aufgabe dies ist, weiter ausbauen und professionalisieren. Frauen, die von Gewalt betroffen sind, haben einen Anspruch darauf, professionell begleitet zu werden, um sich ein gewaltfreies und beruflich unabhängiges Leben allein oder mit ihren Kindern aufbauen zu können. Frauenhäuser werden wir künftig im niedersächsischen Gesetz über den

Finanzausgleich absichern und so eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für sie schaffen.

Erhalt bzw. Schaffung von Frauenhäuser im ländlichen Raum Insbesondere in ländlichen Gebieten müssen von häuslicher Gewalt Betroffene oftmals sehr große Entfernungen zurücklegen, um die Möglichkeit eines Schutzplatzes wahrnehmen zu können beziehungsweise aufgrund von Platzmangel die Frauen auf andere oftmals weit weg gelegene Frauenhäuser verwiesen werden. Für viele Frauen ist dies schwer bis unmöglich zu realisieren. Rechnet man die große Zahl all derer, die sich nicht an Beratungsstellen wenden, hinzu, stellt man einen erheblichen Mangel an Schutzplätzen fest.